Häufige Fragen

Alles zum Einstieg.

Die häufigsten Fragen zu Voraussetzungen, Kosten, Einarbeitung und Tippgebertätigkeit – sachlich beantwortet.

Noch Fragen?

Wir antworten persönlich.

01Benötige ich bereits Erfahrung als Immobilienmakler?

Nein. Der Einstieg ist auch für Quereinsteiger möglich. Wichtig sind Interesse an Immobilien, Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft. Vorhandene Vertriebserfahrung kann hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung.

02Kann ich nebenberuflich starten?

Ja. Die Tätigkeit ist so angelegt, dass sie sich nebenberuflich ausüben lässt. Wie viel Zeit du einsetzen möchtest, besprechen wir individuell.

03Benötige ich ein eigenes Büro?

Nein. Ein eigenes Maklerbüro ist nicht erforderlich. Es entstehen dadurch weder Einrichtungskosten noch laufende Mietverpflichtungen.

04Welche Voraussetzungen gelten für die Maklertätigkeit?

Für die gewerbliche Immobilienvermittlung sind in Deutschland unter anderem eine Gewerbeanmeldung, die Erlaubnis nach § 34c GewO und in der Praxis eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung relevant. Die konkreten Anforderungen legt die zuständige Behörde fest.

05Was ist die Erlaubnis nach § 34c GewO?

Es handelt sich um eine gewerberechtliche Erlaubnis, die für die Vermittlung von Immobilien erforderlich ist. Sie wird bei der zuständigen Stelle beantragt. Wir geben dir Hinweise zum Ablauf, übernehmen aber keine Rechtsberatung.

06Welche Kosten können entstehen?

Es gibt keine klassische monatliche Franchisegebühr. Kosten oder Beteiligungen richten sich nach der konkreten Vereinbarung. Behördliche Gebühren und Versicherungsbeiträge fallen unabhängig davon an. Die Struktur besprechen wir vorab transparent.

07Gibt es feste monatliche Umsatzziele?

Nein. Es gibt keinen vorgeschriebenen monatlichen Umsatz und keine Abschlussverpflichtung.

08Wie werde ich eingearbeitet?

Du erhältst eine praxisnahe Einführung in Akquise, Objektaufnahme, Einwertung, Vermarktung und den Ablauf bis zum Notartermin – mit Vorlagen, Hilfsmitteln und persönlicher Begleitung.

09Was ist der Unterschied zwischen Makler und Tippgeber?

Als Makler akquirierst und berätst du selbst und begleitest den Prozess bis zum Notartermin. Als Tippgeber stellst du lediglich einen möglichen Kontakt her; die weitere Bearbeitung übernimmt GraHam Immobilien.

10Wann kann eine Tippgebervergütung entstehen?

Eine Tippgebervergütung kann nur dann entstehen, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wurde und es tatsächlich zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt. Ein Anspruch besteht nicht automatisch.

11Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung?

Wir melden uns persönlich, in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Bearbeitungszeit kann je nach Anfragevolumen abweichen.

Die konkreten rechtlichen, gewerblichen und versicherungsbezogenen Voraussetzungen können je nach persönlicher Situation und zuständiger Behörde variieren.